Jugendschutz

Bei unseren Konzerten gilt das allgemeine Jugendschutzgesetz:

  • Zugang zu Konzerten erst ab 6 Jahren und mit angemessenem Hörschutz (Micky Mäuse)
  • Jugendliche bis 14 Jahre: nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person
  • Jugendliche 14 – 16 Jahre: nur in Begleitung einer volljährigen, erziehungsbeauftragten Person (benötigte Dokumente: ausgefüllter Muttizettel, Kopie des Ausweises der erziehungsberechtigten Person, die unterschrieben hat – wir behalten uns vor die Dokumente einzubehalten)
  • Jugendliche ab 16 Jahren: maximal bis 00h
  • Jugendliche ab 18 Jahren: unbeschränkter Zugang

Bei unseren Partys gilt grundsätzlich:

  • Zugang erst ab 18 Jahre (benötigte Dokumente: Ausweisdokument)