Jugendschutz

Jugendschutz & Zutrittsregelungen

Für alle Veranstaltungen gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Bitte haltet euch an die folgenden Regelungen, damit der Einlass reibungslos erfolgen kann.

Allgemeines

Kinder ab 6 bis einschließlich 13 Jahre

Jugendliche von 14 bis einschließlich 15 Jahre

Jugendliche von 16 bis einschließlich 17 Jahre

Erwachsene ab 18 Jahren

Partys

Ausweisdokumente

Als gültiger Altersnachweis gelten:

Nicht akzeptiert werden:

Verantwortung der Begleitpersonen

Erziehungsberechtigte bzw. erziehungsbeauftragte Personen sind während der gesamten Veranstaltung für:

Eine Überwachung der Alkoholabgabe ist unsererseits nicht möglich. Die Verantwortung liegt vollständig bei der Aufsichtsperson.