Jugendschutz
Jugendschutz & Zutrittsregelungen
Für alle Veranstaltungen gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Bitte haltet euch an die folgenden Regelungen, damit der Einlass reibungslos erfolgen kann.
Allgemeines
- Ein gültiger Lichtbildausweis ist beim Einlass verpflichtend mitzuführen.
- Jede minderjährige Person benötigt eine eigene Begleitperson.
- Eine Begleitperson darf maximal eine minderjährige Person beaufsichtigen.
- Im Einzelfall behalten wir uns vor, den Einlass zu verwehren oder Personen der Veranstaltung zu verweisen.
Kinder ab 6 bis einschließlich 13 Jahre
- Zutritt nur in Begleitung eines Elternteils
- Begleitung gilt bis zum Ende der Veranstaltung
- Gehörschutz (z. B. Micky Mäuse) ist während der gesamten Veranstaltung verpflichtend
→ Ohne geeigneten Hörschutz kein Einlass - Alle Personen müssen einen gültigen Ausweis mitführen
- Bei abweichendem Nachnamen ist ein Nachweis der Elternschaft erforderlich
(z. B. Geburtsurkunde, Kopie ausreichend)
- Bei abweichendem Nachnamen ist ein Nachweis der Elternschaft erforderlich
Jugendliche von 14 bis einschließlich 15 Jahre
- Zutritt nur in Begleitung
- eines Elternteils oder
- einer volljährigen, erziehungsbeauftragten Person
- Begleitung gilt bis zum Ende der Veranstaltung
- Bei Erziehungsbeauftragung erforderlich:
- vollständig ausgefüllter Muttizettel
- Personalausweiskopie der erziehungsberechtigten Person
- Original-Ausweise der begleiteten Person und der Aufsichtsperson
- Wir behalten uns vor, die Dokumente einzubehalten
Jugendliche von 16 bis einschließlich 17 Jahre
- Zutritt nur mit gültigem Ausweis
- Aufenthalt maximal bis 00:00 Uhr
Erwachsene ab 18 Jahren
- Uneingeschränkter Zutritt
Partys
- Zutritt ausschließlich ab 18 Jahren
- Gültiger Ausweis zwingend erforderlich
- Minderjährigen ist der Zutritt zu Partys grundsätzlich nicht gestattet
Ausweisdokumente
Als gültiger Altersnachweis gelten:
- Personalausweis
- Reisepass
- Führerschein
Nicht akzeptiert werden:
- Schülerausweise
- Krankenkassenkarten
- Bank- oder Kreditkarten
- Fotos oder Scans von Ausweisen
- Digital vorgezeigte Dokumente (z. B. Handyfotos, Video- oder Facetime-Anrufe)
Verantwortung der Begleitpersonen
Erziehungsberechtigte bzw. erziehungsbeauftragte Personen sind während der gesamten Veranstaltung für:
- das Verhalten der minderjährigen Person
- die Einhaltung des Alkoholverbots verantwortlich.
Eine Überwachung der Alkoholabgabe ist unsererseits nicht möglich. Die Verantwortung liegt vollständig bei der Aufsichtsperson.